Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, soweit die Hilfsbedürftigkeit unmittelbar oder mittelbar auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das in zurechenbarem Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit im Taxigewerbe steht. Die Unterstützung darf insbesondere auch Angehörigen der im Taxigewerbe tätigen Personen geleistet werden und solchen Personen, die durch ihre unmittelbare Hilfsleistung Schaden erlitten haben. Darüber hinaus unterstützt der Verein andere gemeinnützige Vereine, die das Andenken und Ansehen von Gustav Hartmann bewahren sowie andere Opferhilfevereine.
- Der Satzungszweck wird insbesondere durch finanzielle Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins an Empfänger im Sinne der Ziffer 2 unter Beachtung der Vorschriften des § 53 der Abgabenordnung (mildtätige Zwecke) verwirklicht.
- Der Verein ist selbstlos tätig. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins nicht entsprechen oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Vergütungen an Inhaber von Vereinsämtern für die Ausübung der Ämter dürfen nicht gezahlt werden.